Die Feuerrohbauversicherung schützt gegen Brand, Blitzschlag und Explosion am entstehenden Haus und an den Baustoffen auf dem Baugrundstück. Der Versicherungsschutz endet mit der Bezugsfertigkeit.In jedem Pauschalvertrag für Wohnungsunternehmen ist generell die Feuerrohbauversicherung enthalten.
Versichert sind Haftpflichtansprüche, die auf den Besitzer eines Hauses und/oder Grundstücks zukommen können, weil er z. B. Verkehrssicherungspflichten (z. B. Räum-, Streu- und Instandhaltungspflicht) verletzt hat. Grundlage der Haftung ergibt sich aus dem BGB §§ 825-853, §§ 249 ff, § 836 I.
Versichert sind Personen- und Sachschäden (unter bestimmten Umständen auch Vermögensschäden), die sich aus der Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung von eigenen und verwalteten Gebäuden und Grundstücken ergeben. Hierbei werden berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter befriedigt (Zeitwertentschädigung)und gleichzeitig unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Hierin wird die Funktion als eine Art Rechtsschutzversicherung deutlich: sollte es zu einem Prozeß mit einem potentiellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt der Versicherungsgeber sämtliche Prozeß- und Anwaltskosten.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist ein Kernelement unserer Pauschalverträge für Wohnungsunternehmen, und es sind z. B. nichtversicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen sowie weitere Risiken eingeschlossen.
Diese Versicherung deckt Personen - und Sachschäden wegen Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) ab.
Die Einführung des Umwelthaftungsgesetzes von 1991 begründet Schadenersatzansprüche Dritter, die durch die Umwelteinwirkung einen Schaden erleiden.
Eingeschlossen sind Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen entstehen. In der Regel eingeschlossen sind Haftungsansprüche wegen Schäden durch Kleingebinde (50 l je Einzelgefäß und einem Gesamtvolumen von 1000 l).
Schäden durch umweltrelevante Anlagen, z. B. Öltanks, chemische Produktionsanlagen usw., müssen extra versichert werden.
Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist bei uns Bestandteil der Pauschalverträge für Wohnungsunternehmen.
Als Unternehmer, Freiberufler oder Selbständiger sind Sie und Ihre Mitarbeiter zum Schadenersatz verpflichtet, wenn bei Ihren betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten Personen zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden.
Ihre Firma haftet für Haftpflichtschäden in unbegrenzter Höhe. Das kann schlimmstenfalls zu einem Firmenkonkurs führen. Bei Einzelfirmen haften Sie sogar persönlich mit Ihrem Privatvermögen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die über Ihren Gewerbebetrieb entstehen. Der Haftpflichtversicherer wehrt (notfalls auch gerichtlich) Schadenszahlungen ab, die ungerechtfertigt sind.
Zum Versicherungsschutz gehören:
Bei der Beschäftigung von Handwerkern und Hausmeistern in einem Unternehmen ist der Einschluss sogenannter Tätigkeitsschäden notwendig. Deckungserweiterungen, z. B. Versicherungsschutz für private Risiken der Unternehmensleitung, für nicht-zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, für Umweltschäden oder Einschluss von Mietsachschäden sind möglich.
Wichtig!
Die Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt keine anderen notwendigen Haftpflichtverträge, die sich z. B. aus der Unterhaltung zulassungspflichtiger Fahrzeuge oder dem Risiko Vermietung und Verpachtung (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) ergeben "soweit nicht anders vereinbart". Die Prämie richtet sich nach der Art des Betriebes und den individuellen Risikoverhältnissen. Berechnet wird der Beitrag nach der jährlichen Lohnsumme/Anzahl der Mitarbeiter oder dem Jahresumsatz. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung kann in begrenztem Umfang auch Bestandteil des Pauschalversicherungsschutzes der Wohnungsunternehmen sein.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden, sondern einen echten Vermögensschaden zur Folge hat. Sie tritt bei Schadenersatzansprüchen wegen Vermögensschäden ein.
Sie übernimmt:
Die versicherten Bereiche sind:
Gegenstand der Versicherung:
Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer sowie seinen Organen und allen Angestellten Versicherungsschutz für den Fall, dass sie wegen eines bei Ausübung der versicherten Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem Dritten auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden (Drittschaden) oder vom eigenen Unternehmen (Eigenschaden).
Die Beitragsberechnung erfolgt bei der GVV nach Anzahl der Wohneinheiten, sowie der Höhe der Bausumme der Bauvorhaben. Die Position Fehler bei der Bearbeitung von Personal- und Gehaltssachen ist beitragsfrei eingeschlossen.
Vorstandsmitglieder/Geschäftsführer, die ihre Pflichten verletzen, haften der Gesellschaft gegenüber als Gesamtschuldner für den entstehenden Schaden, und zwar unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Diese sogenannte Organhaftung betrifft Ansprüche der Gesellschaft gegen ihre Unternehmensleitung (Innenhaftung) und Ansprüche Dritter (Außenhaftung).
Die D&O Versicherung bietet Unternehmensleitern im Schadensfall juristischen Beistand und Schutz ihres persönlichen Vermögens. Die Aufgaben der Haftpflichtversicherung bestehen in der Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche, sowie der Übernahme der Entschädigungsleistung im Rahmen der Versicherungssumme.
Im Gegensatz zu anderen Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen sind hier ausdrücklich nicht nur ausgewählte Tätigkeitsbereiche versichert, sondern alle Fehler bei Organisation, Instruktion und Überwachung des Betriebes.
Die D&O Versicherung kann als eine notwendige Ergänzung zu anderen bestehenden Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen angesehen werden. Die vereinbarten Deckungssummen liegen je nach Größe des Unternehmens in Millionenhöhe. Ein besonderes Merkmal der D&O Versicherung besteht darin, dass sogenannte Rückwärtsversicherungen und Nachhaftungen vereinbart werden können, d. h. es besteht in einem gewissen Umfang auch außerhalb der festen Vertragslaufzeit Versicherungsschutz. Schließlich muss auch erwähnt werden, dass nicht nur die versicherten Leiter Schutz genießen, sondern auch die Unternehmen im Schadensfall die Gewähr haben, unabhängig von der Vermögenslage des persönlich haftenden Unternehmensleiters, Entschädigungsleistung von der Versicherung zu erhalten.
Als Bauherr tragen Sie auch die Verantwortung dafür, Ihre Baustelle ausreichend zu schützen und diese regelmäßig zu überwachen. Wenn Sie bauen, brauchen Sie eine besondere Bauherren-Haftpflichtversicherung - in Ihrer Privathaftpflicht sind größere Baumaßnahmen ausgeschlossen.
Entgeht Ihnen eine Gefahr und kommt dadurch jemand zu Schaden, so haften Sie als Bauherr in unbegrenzter Höhe. Mit der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung werden Sie vor den finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, während der gesamten Bauzeit geschützt. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist beitragsfreier Bestandteil unserer Pauschalverträge für Wohnungsunternehmen.
Versicherungsschutz besteht für den Bauherren bei:
Schadenbeispiele:
Jedes Bauwerk wird sorgfältig geplant und von erfahrenen Fachleuten errichtet. Doch während der Bauzeit können unvorhersehbare Dinge geschehen. Dinge, die weder vom Bauherren (Auftraggeber), Bauträger oder Bauunternehmer (Auftragnehmer) im Voraus realistisch kalkuliert werden können. Die finanziellen Folgen von z. B. extremen Witterungseinflüssen, Vandalismus oder der Ungeschicklichkeit eines Mitarbeiters können aber beträchtlich sein.
Mit einer Bauleistungsversicherung sind Sie während der Bauzeit bestens abgesichert. Sie schützt Sie vor den Kosten, die während der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung an der Bauleistung entstehen können.
Entschädigung wird z. B. geleistet für Schäden durch
Nicht versichert sind z. B.
Für Wohnungsunternehmen empfiehlt sich der Abschluss unseres Rahmenvertrages "Bauleistungsversicherung für Wohnungsunternehmen", zu dem dann die einzelnen konkreten Vorhaben angemeldet werden. Bei bestehendem Rahmenvertrag beginnt der Versicherungsschutz mit Einrichtung der Baustelle, sofern die Anmeldung der Baumaßnahme innerhalb von 3 Monaten nach Baustelleneinrichtung erfolgt und endet mit Inbetriebnahme bzw. Inbesitznahme des Baues.
Die Geschäfts-Inhaltsversicherung bietet bedarfsgerechten Versicherungsschutz für Sachschäden am Inventar und mindert dadurch erheblich das Risiko unvorhergesehener finanzieller Belastungen.
Was ist versichert?
Gegen welche Gefahren wird versichert?
Damit die Geschäfts-Inhaltsversicherung ihren Zweck erfüllt, müssen die Versicherungssummen den Werten für Wiederbeschaffung und -herstellung entsprechen. Dabei muss beachtet werden, dass die Betriebseinrichtung zum Neuwert versichert ist, maßgebend ist nicht der Anschaffungspreis aus den zurückliegenden Jahren, sondern der heutige Preis. Üblich ist, einen ausreichend hohen Vorsorgebedarf in die Versicherungssumme aufzunehmen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine notwendige Ergänzung der Sachversicherung eines Unternehmens und ersetzt den Ertragsausfall, d. h. die entgangenen Gewinne und die notwendigen laufenden Kosten für maximal 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Schadeneintritts. Die Versicherungssumme entspricht in der Regel den Summen der übrigen versicherten Gefahren (z. B. Feuer).
Die GVV bietet die Inventarversicherung in der Regel in Verbindung mit der Versicherung der Betriebsunterbrechung an. Aus Kostengründen kann darüber hinaus eine Kombination von Inventar- und Elektronikversicherung gewählt werden.
Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AFB 87, AERB 87, AWB 87, ASTB 87).
Die Elektronikversicherung ist eine Sachversicherung für elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen aller Art zum Neuwert.
Versicherbar sind z.B.:
Auswechselbare Datenträger wie Wechselplatten, Magnetbänder, Disketten einschließlich der darauf gespeicherten Daten können über eine Datenträgerversicherung abgesichert werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die betriebsfähige Installation der Geräte. Die Elektronikversicherung bietet eine Vielgefahrendeckung durch unvorhergesehene, von außen wirkende Ereignisse, die die Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache nach sich ziehen. Insbesondere:
Auch das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung ist mitversichert.
Wohnungsunternehmen können ihre Fahrzeuge in einen Rahmenvertrag zu besonders günstigen Bedingungen versichern. Für den Fuhrpark ist keine Mindestgröße nötig! Wir bieten einen Kfz-Rahmenvertrag für die Wohnungsunternehmen mit folgenden Vorteilen an:
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Kraftfahrtversicherung (AKB) geboten:
Der Vergleich unseres Kfz-Pools mit Ihrer jetzigen Versicherung wird Sie überzeugen!
Arbeitnehmer verwenden oft ihr privates Kraftfahrzeug mit Billigung bzw. im Auftrag des Arbeitgebers zu Fahrten mit dienstlicher Veranlassung. Die Gefahr, mit seinem Privat-PKW einen Unfallschaden zu erleiden, ist nicht unerheblich.
Zur Absicherung dieser betrieblich eingesetzten Fahrzeuge von Arbeitnehmern wird in der Regel eine Dienstreisekaskoversicherung als Rahmenvertrag vom Wohnungsunternehmen abgeschlossen. Dieser Vertrag bietet Schutz für entstandenen Sachschaden am Fahrzeug des Arbeitnehmers; jedoch nur während der Dienstfahrt.
Versichert sind die Schäden in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung entsprechend der konkreten Vereinbarung des Vertrages abzüglich der Selbstbeteiligung. Es gelten die bekannten Bedingungen der Allgemeinen Kraftfahrtversicherung.
Existiert neben der Dienstreisekaskoversicherung eine private Kaskoversicherung, besteht eine Vorhaftung der Dienstreisekaskoversicherung.
Der Beitrag wird je Fahrzeug und Dienstreisetag berechnet. Die individuellen technischen Daten des Fahrzeuges bzw. SFR oder Typklassen gemäß AKB finden hier keine Anwendung.
Diese Erfahrung haben schon viele schmerzhaft machen müssen. Auch wenn Sie ein guter Kaufmann sind: Sie können Rechtsauseinandersetzungen nicht immer aus dem Wege gehen, und gütliche Einigungen sind nicht immer möglich. Oft müssen Anwalt und Gericht helfen; Zeugen und Sachverständige kosten Geld.
Und wer den Rechtsstreit verliert, muss eventuell noch die finanziellen Aufwendungen der Gegenseite tragen. Dabei können hohe Kosten entstehen, die ein Risiko darstellen und die Möglichkeit, eigene Interessen durchzusetzen, einschränken. Um diese Gefahren abzuwenden, schützen Sie das Unternehmen mit einer Firmen-Rechtsschutzversicherung und die Führungskräfte mit einer speziellen Manager-Rechtsschutz.
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei!
Die Firmen-Rechtsschutzversicherung stellt einen Grundbaustein für das Unternehmen und dessen Mitarbeiter dar und enthält:
Auf Wunsch ist der Firmen-Rechtsschutz noch erweiterbar durch Verkehrs-, Grundstücks-, Spezial-Straf-Rechtsschutz usw.
Der Rechtsschutz für Vorstände, Unternehmensleiter und Geschäftsführer - auch Manager-Rechtsschutz genannt - wird der hervorgehobenen beruflichen Stellung und den daraus resultierenden besonderen Gefahren gerecht. Eventuelle Pflichtverletzungen der geforderten notwendigen Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns können sogar im Gegensatz zum einfachen Arbeitnehmer eine unbegrenzte persönliche Haftung nach sich ziehen.
Vereinbart werden kann:
"Da habe ich noch mal Glück gehabt ..." - jeder kennt bestimmt diese brenzligen Situationen, bei denen man knapp einem Unfall entgangen ist.
Die Unfallversicherung schützt Betroffene gegen die Folgen körperlicher Unfälle. Neben der gesetzlichen (berufsgenossenschaftlichen) Unfallversicherung, die bei Arbeits- und Wegeunfällen zahlt, nimmt die private Unfallversicherung einen wichtigen Platz in der Vorsorge ein.
2/3 aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit, also in einem Zeitraum, der nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt ist.
Die Leistungen der " Gesetzlichen" sind auf ein Mindestmaß beschränkt, sie zahlt i.d.R. erst ab 20 % Körperschaden.
Umso wichtiger ist die finanzielle Absicherung durch eine private Unfallversicherung, die rund um die Uhr, an jedem Ort der Welt, bei jedem schweren Unfall, zahlt.
Was leistet sie:
Da für Mitarbeiter in den Wohnungsunternehmen häufig keine klare Abgrenzung zwischen der eigentlichen beruflichen Tätigkeit und persönlichen Aktivitäten möglich ist (z. B. ehrenamtliche Mitarbeit in Kommissionen, bei Veranstaltungen, beim Mieter-Gespräch nach Dienstschluss) werden neben der gesetzlichen UV Zusatzverträge abgeschlossen.
Die GVV bietet in Form einer Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, bedarfsweise auch Angehörigen der Mitarbeiter oder auch in einem besonderen Rahmen für Mieter (Mieter-Unfallversicherung), einen besonders preisgünstigen Versicherungsschutz.
Für die Unternehmensleitung sollte der Abschluss nicht nur eine soziale Geste sein, sondern auch das Bemühen zeigen, Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten angemessen abzusichern.
Unter Beachtung steuerlicher Vorschriften versichert das Wohnungsunternehmen in einem Rahmenvertrag den Personenkreis mit den gewünschten Leistungen, so dass alle versicherten Mitarbeiter und, wenn gewünscht, Familienangehörige bei Arbeits- und Freizeitunfällen die notwendige finanzielle Sicherheit besitzen.
Der Staat unterstützt Arbeitnehmer bei der Bildung von Vermögen und hat dafür die gesetzlichen Grundlagen mit dem Vermögensbildungsgesetz geschaffen. Danach können jährlich bis zu 480 € Arbeitsentgelt sparzulagenbegünstigt angelegt werden. Für den Vermögensaufbau kommen Bausparverträge oder Beteiligungen am Produktivvermögen in Frage. Lebensversicherungen sind seit 1989 ausgenommen.
Die Vermögenswirksamen Leistungen werden regelmäßig über einen Zeitraum von sechs Jahren angespart. Danach sind die VL noch für ein weiteres Jahr festgelegt. Nach Ablauf der siebenjährigen Anlagefrist kann der Sparer über den gesamten Sparbetrag inklusive der Arbeitnehmersparzulage verfügen.
Alleinstehende und verheiratete Arbeitnehmer werden vom Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert, wenn deren Einkommen unterhalb einer gesetzlichen Grenze liegt. Diese Einkommensgrenze wird jährlich neu festgesetzt.
Seit 1999 sind folgende Regelungen getroffen:
"Die Vorsorge durch die Firma ist der steuerlich reizvollste Weg für ein zusätzliches Ruhekissen im Alter." Ökotest Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen (05/2006) Seit dem 1. Januar 2002 hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile des Lohnes oder des Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen bzw. für diese Zwecke zu nutzen. (BetrAVG §1a).
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Hier bildet der Arbeitgeber entweder innerhalb des Betriebes Rückstellungen für die Alterssicherung seiner Beschäftigten. Oder er schließt für sie einen Vertrag zur Altersvorsorge ab, etwa mit einer Direktversicherung. Welche dieser Anlageformen der Betrieb anbietet, wird in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern einzelvertraglich, betrieblich oder tariflich festgelegt. Sollte eine solche Vereinbarung nicht bestehen, hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung (BetrAVG §1a). Durchführungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (baV)
- Direktversicherung, - Direktzusage, - Pensionsfonds, - Pensionskasse, - Unterstützungskasse
Betriebliche Altersvorsorge auf 5 Wegen
Welches sind die Vorteile für den Arbeitnehmer? Die bAV ist für Sie kostengünstig, wird steuerlich gefördert und verspricht für das Alter zusätzlich zur staatlichen Rente eine optimale Absicherung. Eine Möglichkeit, wie Sie bestehende Leistungen mit Zuzahlung des Arbeitgebers zum Zwecke der betrieblichen Zusatzversicherung realisieren können, ist z. B. die Umwandlung Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Renten-Zusatzversicherung. Welches sind die Vorteile für den Arbeitgeber? Für die Betriebe hat der Zuschlag zur Altersvorsorge gleich einen doppelten Vorteil. Sie können ihren Beschäftigen ein zusätzliches, finanziell attraktives Angebot machen und müssen dafür weder Steuern noch Sozialbeiträge zahlen. Außerdem werden die Motivation der Belegschaft, sowie die Mitarbeiterbindung gestärkt. Bei Rückstellungen des Arbeitgebers für eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse besteht keine Grenze für diese Befreiung. Sie sind unbegrenzt steuer- und beitragsfrei. Bei Pensionskasse und Pensionsfonds können die Arbeitgeberbeiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von Steuern und Sozialbeiträgen befreit werden. Das sind derzeit 2160 Euro. Diese Grenze gilt allerdings für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge aus Entgeltumwandlung zusammen. Wird dieser Betrag durch die Zuwendungen des Arbeitgebers voll ausgeschöpft, kann der Arbeitnehmer diese Art der Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen. Daneben gibt es aber bei Beiträgen in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse die Möglichkeit, diese bis zu einer Grenze von in der Regel 1752 Euro in Höhe von 20 % pauschal zu versteuern. Bis zu diesem Betrag sind die Zahlungen auch sozialversicherungsfrei. Die Beiträge des Arbeitgebers und die der Arbeitnehmerseite werden dabei zusammengerechnet. Übersteigt der gesamte Beitrag des Arbeitgebers diese Grenze, muss der darüber hinausgehende Teil voll versteuert werden.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers? Alle Durchführungswege, die bei der Wahl ihrer Geldanlage keinen oder nur geringen Auflagen unterliegen, müssen gegen Insolvenz abgesichert sein. Deshalb sind Arbeitgeber, die betriebliche Versorgungsleistungen in Form von Direktzusagen oder über Unterstützungskassen anbieten, Mitglieder im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) auf Gegenseitigkeit in Köln. Dieser durch Einlagen der Arbeitgeber finanzierte Verein übernimmt die Rentenzahlung, wenn das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel (BetrAVG §1b)? Beiträge, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge investieren, können nicht verfallen. Jeder Euro, der eingezahlt wird, verwandelt sich entweder in eine Anwartschaft, die auch bei Betriebswechsel erhalten bleibt, oder kann später durch Abfindung zurückgeholt werden. Das gilt auch für die direkten staatlichen Zuschüsse und die daraus entstandenen Zinsen und Zinseszinsen. Beiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn und Gehalt zahlt, gingen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bisher bei Betriebswechsel verloren, wenn sie nicht mindestens zehn Jahre dem Unternehmen angehörten und mindestens 35 Jahre alt waren. Diese Frist, Unverfallbarkeit genannt, wurde jetzt für alle Zusagen, die ab dem 1. Januar 2001 gegeben wurden, auf fünf Jahre verkürzt. Das Mindestalter, an dem die Unverfallbarkeit zum ersten Mal eintritt, wurde von 35 Jahre auf 30 Jahre abgesenkt.